Allgemeine Reise – und Vertragsbedingungen von SUISSE SELECTION AG

  1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln
    1. Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und SUISSE SELECTION AG (nachfolgend SUISSE SELECTION), für von SUISSE SELECTION veranstaltete Reisearrangements.
    2. Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von SUISSE SELECTION vermittelten ‚Nur-Flug-Arrangements’ und Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen. In diesem Fall ist SUISSE SELECTION nicht Ihre Vertragspartei.
  2. Vertragsabschluss
    1. Der Vertrag zwischen Ihnen und SUISSE SELECTION kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch SUISSE SELECTION zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und SUISSE SELECTION wirksam.
      1. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
      2. SUISSE SELECTION kann verlangen, dass ein Buchungsformular unterschrieben wird.
  3. Leistungen
    1. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung oder unserer Offerte. Sonderwünsche Ihrerseits sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich und vorbehaltlos bestätigt werden.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der Ausschreibung oder unserer Offerte. Die aufgeführten Preise gelten bei Barzahlung oder Banküberweisung und werden in der entsprechenden Währung des Angebotes in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Falls lokale Taxen und Gebühren erhoben werden, ist die Höhe dieser Taxen im Angebot als separater Zuschlag ausgewiesen. Bei Preisen in Euro können Sie anlässlich der Buchung wünschen, ob die Sie Leistungen in der ausgeschriebenen Fremdwährung oder in Schweizer Franken bezahlen wollen. Die Umrechnung wird am Tag der Reisebestätigung vorgenommen zum Tageskurs vorgenommen. Preisänderungen siehe Ziffer 6.
    2. Zahlungsbedingungen und Reiseunterlagen
      1. Wenn nicht anders erwähnt, sind bei Buchung 30% Anzahlung fällig und der Restbetrag 1 Monat vor Abreise. Flugtickets müssen sofort bei Buchung bezahlt werden.
      2. Nicht rechtzeitige Bezahlung der gebuchten Leistungen berechtigt SUISSE SELECTION die Reiseleistung zu verweigern und die Annullierungskosten nach Ziffer 5.2 zu verlangen.
    3. Kurzfristige Buchungen Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses per sofort zu bezahlen.
    4. Beratungs- und Buchungshonorar
      1. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass neben den erwähnten Preisen SUISSE SELECTION ein Beratungs- und Buchungshonorar je nach Aufwand in Rechnung stellt.
      2. Bei schriftlicher Offertstellung von Individualreisen wird ein Honorar in der Höhe von mindestens CHF 150.00 verrechnet (massgebend ist der Zeitaufwand). Dieser Betrag wird in Rechnung gestellt, falls kein Buchungsabschluss zustande kommt. Bei Buchungsabschluss werden die Honorare wie in der Offerte aufgeführt, verrechnet.
    5. Reisedokumente und Zustelladresse: Die Dokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Die Dokumente erhalten Sie in der Regel 10–14 Tage vor vereinbartem Reisebeginn.
  5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)
    1. Allgemeines Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie uns dies schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
    2. SUISSE SELECTION hält sich an die Reisehinweise des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und/oder die Informationen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) (Schweiz). Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land ausdrücklich abraten, können Sie Ihre Buchung während einer, im Einzelfall, bestimmten Periode kostenlos ändern. Bei Annullierung des Auftrages werden keine Annullierungsgebühren fällig, jedoch können Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 5.3 verlangt werden. Versicherungsprämien und Visaspesen bleiben geschuldet. Wird vom EDA oder vom BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen.
    3. Bearbeitungsgebühr Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten usw. oder bei einer Reiseabsage (Annullierung) werden pro Person CHF 100.00, pro Auftrag maximal CHF 300.00 als Bearbeitungsgebühr erhoben (Annullierungskosten s. Ziffer 5.4).
    4. Annullierungskosten
      1. Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) folgende Annullierungskosten erhoben:
        • 30 – 15 Tage vor Abreise 30 %
        • 14 – 8 Tage vor Abreise 50 %
        • 7 - 1 Tage vor Abreise 80 %
        • Am Abreisetag 100 %
      2. Ausnahmen Bei Spezialreisen wie Rundreisen oder Kreuzflügen können Spezialbedingungen zur Anwendung kommen. Ebenso haben einzelne Hotels besonders in der Hochsaison spezielle Stornierungsbedingungen. Diese werden von SUISSE SELECTION bei der Buchung der besagten Arrangements schriftlich mitgeteilt.
      3. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei uns; bei Samstagen, Sonn- und schweizerischen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Im Streitfall hat der Kunde den Zugang der Mitteilung bei SUISSE SELECTION nachzuweisen.
    5. Umbuchung von Flügen Je nach angewandtem Tarif sind Umbuchungen und Annullierungen nicht möglich. Spezialtarife unterliegen strikten Umbuchungs- und Annullationsbedingungen. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung.
  6. Änderungen der Ausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich
    1. Änderungen vor Vertragsabschluss SUISSE SELECTION behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen oder Preise in den Prospekten/Preislisten und auf Internetseiten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir Sie vor Vertragsabschluss.
    2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen können sich aus a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungs- oder Unterkunftskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge bei Beförderungsleistungen) b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Sicherheitstaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.) oder c) Wechselkursänderungen ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent des gesamten Rechnungsbetrages beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.
    3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn SUISSE SELECTION behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände usw. es erfordern. SUISSE SELECTION bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. SUISSE SELECTION orientiert Sie so rasch wie möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
    4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen; b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie mit einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Alternative einverstanden sind. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach gemäss Punkt b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben oder das E-Mail absenden). – Im Streitfalle hat der Kunde nachzuweisen, dass die Mitteilung fristgerecht abgeschickt worden ist und SUISSE SELECTION die Mitteilung erhalten hat.
  7. Reiseabsage durch SUISSE SELECTION
    1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen SUISSE SELECTION ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt SUISSE SELECTION Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 ff. und weitere Schadenersatzforderungen.
    2. Höhere Gewalt, Streiks, behördliche Massnahmen usw. Sollten unvorhersehbare oder nicht anwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks usw. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann SUISSE SELECTION die Reise absagen.
  8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
    1. SUISSE SELECTION kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.
  9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beendenSollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern SUISSE SELECTION nicht belastet wird. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z.B. für Transporte usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Assistance-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage.
  10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
    1. Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, beim Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
    2. Der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Leistungsträger schriftlich festhalten. – Dieser ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen im Namen von SUISSE SELECTION anzuerkennen. Sollten Sie wider Erwarten den Leistungsträger nicht erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
    3. Selbstabhilfe Wird innert der der Reise angemessener Frist keine Abhilfe geleistet und handelt es sich um einen wesentlichen Mangel, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von SUISSE SELECTION ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1 und 10.2) verlangt (s. Ziffer 11).
    4. Wie Sie Ihre Forderungen gegenüber SUISSE SELECTION geltend machen Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber SUISSE SELECTION geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich an SUISSE SELECTION unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
    5. Verwirkung Ihrer Ansprüche Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1 und 10.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz usw.. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich gegenüber SUISSE SELECTION geltend gemacht haben.
  11. Haftung von SUISSE SELECTION
    1. Allgemeines SUISSE SELECTION vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es dem Leistungsträger oder SUISSE SELECTION nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
    2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
      1. Allgemeine Haftungsbeschränkung SUISSE SELECTION haftet im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Abkommen; wobei die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden und leichtfahrlässig verursachte Minderleistungen ausgeschlossen wird.
      2. Internationale Abkommen und nationale Gesetze Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet SUISSE SELECTION nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt und im Eisenbahnverkehr). – Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
      3. Haftungsausschlüsse SUISSE SELECTION haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt nicht; c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches SUISSE SELECTION, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von SUISSE SELECTION ausgeschlossen.
      4. Personenschäden Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet SUISSE SELECTION im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
      5. Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.) Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von SUISSE SELECTION auf maximal den Reisepreis pro Person beschränkt. vorbehalten bleiben dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit weitergehenden Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen. Die Haftung für Strafschadenersatz ist ausgeschlossen.
      6. Haftungsausschluss für vertane Urlaubszeit, Frustrationsschäden usw. SUISSE SELECTION haftet unter keinem Rechtstitel für vertane Urlaubszeit, Frustrationsschäden usw.
      7. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Fotoausrüstungen, Kommunikationsmittel usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung dieser Gegenstände oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten, Kommunikationsmitteln usw. haftet SUISSE SELECTION nicht.
      8. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw. Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Flug- und Fahrpläne nicht garantieren. Infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
    3. Ausfall von Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer von SUISSE SELECTION und den Leistungserbringern nicht voraussehbaren oder abwendbaren Umständen Fallen Leistungen infolge höhere Gewalt oder anderer nicht voraussehbarer oder abwendbarer Umständen aus, wird der darauf entfallende Kostenanteil, rückvergütet, sofern SUISSE SELECTION die ausgefallenen Leistungen nicht bezahlen muss oder rückerstattet erhält. Bezogene Leistungen sind zu bezahlen. Allfällige Ersatzleistungen gehen zu Ihren Lasten.
    4. Veranstaltungen während der Reise Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet. SUISSE SELECTION ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle.
    5. Ausservertragliche Haftung Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Vorbehalten bleiben die in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen enthaltenen weitergehenden Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen.
  12. VersicherungenDer Abschluss einer Annullierungskosten- und Assistanceversicherung ist obligatorisch. Anlässlich der Buchung werden Sie darüber informiert. Sollten Sie bereits über eine private Annullierungskostenversicherung verfügen können Sie mittels einer schriftlichen Verzichtserklärung anlässlich der Buchung darauf verzichten. Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. SUISSE SELECTION empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung usw. Die Leistungen der Versicherungen richten sich nach den massgebenden Versicherungspolicen.
  13. Einreise -, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    1. Anlässlich der Buchung ist die Nationalität sämtlicher Reiseteilnehmer mitzuteilen, damit SUISSE SELECTION Sie auf die Einreisebestimmungen aufmerksam machen kann.
    2. Für die Einhaltung der Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. SUISSE SELECTION kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa.
    3. SUISSE SELECTION macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie SUISSE SELECTION ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
  14. Rechtzeitiges Einfinden am Flughafenschalter und Rückbestätigung von FlugscheinenSUISSE SELECTION gibt Ihnen in den Reiseunterlagen die Einfindungszeiten auf den Flughäfen an. Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten, andernfalls verlieren Sie den Anspruch auf Transport und weitere Leistungen der Fluggesellschaften. Für das rechtzeitige Eintreffen am Flughafen sind Sie verantwortlich. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
  15. SicherstellungSUISSE SELECTION ist Teilnehmer der Swiss Travel Security (STS) von der Swiss Travel Association of Retailers (STAR) und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge.
  16. Ombudsmann
    1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und SUISSE SELECTION eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
    2. Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche Postfach CH–4601 Olten
  17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Es wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich (Schweiz) vereinbart. SUISSE SELECTION ein Brand von RSelection AG, Mantelgasse 10, 8008 Zürich, Schweiz
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